Statement zum Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Zu dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland äußert sich Max Mordhorst MdB als Mitglied des Digitalausschusses:

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung bestärkt uns Freie Demokraten in unserem fortwährenden Einsatz für die Wahrung digitaler Bürgerrechte. Eine Neuauflage des Gesetzes war mit uns auch in abgeänderter Form, so wie es Bundesinnenministerin Faeser zuletzt vorschlug, zu keinem Zeitpunkt machbar. Mit dem EuGH-Urteil ist das Thema nun endgültig vom Tisch.

Ich freue mich, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann sofort  angekündigt hat, die entsprechenden Regelungen so schnell wie möglich aus dem Telekommunikationsgesetz zu streichen. Nur so geht bürgerrechtsnahe, moderne Digitalpolitik! Das Quick-Freeze-Verfahren als grundrechtsschonende Alternative zeigt, dass effektive Strafverfolgung und Grundrechtsschutz sich nicht widersprechen müssen.

Das Urteil bestätigt mich auch darin, meinen Kampf gegen ein anderes Instrument, das rechtstreue Bürger unter Generalverdacht stellen soll, fortzuführen: die drohende Chatkontrolle. Hier muss Deutschland im Rat der EU klare Kante zeigen.“